Medien-Information der Plattform für Menschenrechte
Die Plattform für Menschenrechte Salzburg plädiert für einen entdramatisierenden Zugang zum Thema Kopftuch. Gerade in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen sollten fachliche Aspekte im Vordergrund stehen – und nicht die Fixierung auf eine bestimmte Religion.
Die Plattform spricht sich entschieden gegen das Kopftuchverbot in Volksschulen aus, wie es die Bundesregierung beschließen will. Dieses Verbot richtet sich im Grunde gegen eine spezifische Religion, nämlich den Islam und stellt somit eine Diskriminierung dar, betont die Plattform in einer Presseaussendung.
Die Entscheidung, ob Mädchen oder junge Frauen ein Kopftuch tragen oder nicht, muss bei ihnen selbst liegen. Diese Entscheidungsfreiheit darf weder vom Gesetz noch vom persönlichen Umfeld eingeschränkt werden.
Herausforderung Integration versus Diskriminierung
Die Plattform für Menschenrechte Salzburg zitiert dazu aus einer aktuellen migrationspädagogischen Stellungnahme aus Deutschland, die von 113 Expert:innen und 37 Institutionen unterzeichnet wurde:
„Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht die Aufgabe, junge Menschen in allen Krisen und in ihren jeweiligen Lebenskontexten zu begleiten und zu unterstützen, weitgehend selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten. Ein Kopftuchverbot würde hier gegenteilige Effekte bringen. Das Bild muslimischer Mädchen als entscheidungsunfähige, dem elterlichen Zwang ausgelieferte Opfer ist undifferenziert und einseitig. Pädagogische Arbeit, die solche Bilder nicht hinterfragt, ist unprofessionell, da sie diskriminierende Vorstellungen zu Menschen(gruppen) reproduziert. Das gesetzlich verbürgte elterliche Bestimmungsrecht gilt für alle Eltern. Sollte im Einzelfall eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen, finden die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten Anwendung. „[1]
Das Signal: „Ihr gehört nicht zu uns!“
Das Menschenrechte-Monitoring der Plattform im Bundesland Salzburg zeigt, dass erwachsene Frauen mit islamischem Kopftuch vermehrt diskriminiert werden, dies vor allem beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit. Diese Form der Diskriminierung ist in Österreich u. a. durch das Gleichbehandlungsgesetz verboten. Das Verbot, ein Kopftuch in der Volksschule zu tragen, stigmatisiert das Kopftuch von klein auf. Es öffnet die Tür zu einem rassistischen und islamophoben Diskurs, der junge Frauen auf dem Weg zur Selbstbestimmung nicht stärkt, sondern ihnen signalisiert: „Ihr gehört nicht zu uns“.
1) https://www.rassismuskritik-bw.de/nein-zum-kopftuchverbot/