Im Jahr 2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Darin werden alle Rechte genannt, die Menschen mit Behinderungen zustehen. Diese Rechte basieren auf folgenden Grundsätzen:
- Selbstbestimmung
- Barrierefreiheit
- Diskriminierungsfreiheit
- Gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft

Da es in Österreich keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen gibt, ist die Lage von Menschen mit Behinderungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Salzburger Landesregierung beschloss 2016 ein neues Gesetz, um den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention näherzukommen. Die Reaktionen dazu von verschiedenen Organisationen hatten allerdings einen eher negativen Grundtenor.
So wurde kritisiert, dass es für Menschen mit Behinderungen weiterhin kein Recht auf persönliche Assistenz gibt. Das neue Gesetz sah lediglich die Möglichkeit von Pilot-Projekten vor. Inzwischen gibt es für rund 40 Personen im Bundesland Persönliche Assistenz. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht weiterhin nicht.
Österreichweit kämpfen Menschen mit Behinderungen im Rahmen von Selbstbestimmt-Leben-Initiativen für eine Erfüllung der UN-Konvention. In Salzburg ist dies vor allem knack:punkt, die Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen. Im Land Salzburg meldet sich auch der Monitoring-Ausschuss zu Wort, wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt werden. Probleme gibt es zum Beispiel im Bereich der inklusiven Bildung. In der Stadt Salzburg ist die Behindertenbeauftragte erste Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige.
Links:
Monika Schermold: Persönliche Assistenz
Karin Astegger: Die UN-Konvention und Salzburg
Karin Astegger: Inklusive Bildung in Salzburg


