Die Plattform für Menschenrechte engagiert sich seit Jahren für die Rechte von Notreisenden in Salzburg. Im Zentrum unserer Kritik steht ein Bettelverbot, das in Teilen der Altstadt nach wie vor gilt. Und das, obwohl der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon im Jahr 2017 mit einer Entscheidung klargestellt hat, dass eine Bettelverbotszone verfassungswidrig ist. Während dieses Verfahren lief, beschloss der Gemeinderat aber eine leicht geänderte Verbotszone für die Altstadt, welche die erste ersetzte.
Eine „Verordnungsermächtigung“ im Landessicherheitsgesetz sieht zwar vor, dass Gemeinden sogenannte Verbotszonen erlassen können. Die Verbotszone in der Stadt Salzburg ist laut Verfassungsgerichtshof aber deshalb rechtswidrig, weil der zeitliche und räumliche Umfang auf ein komplettes Verbot hinauslaufen. Die Stadtregierung hat die Verbotszonen dennoch nicht aufgehoben, sondern nur kosmetischen Korrekturen vorgenommen. Nun muss das Höchstgericht in einem eigenen Verfahren auch über die zweite Verbotszone entscheiden.

Soziale Maßnahmen für soziale Probleme
Die Plattform fordert gemeinsam anderen NGOs in Salzburg eine bessere Versorgung für Notreisende. Zum Teil ist das in den letzten Jahren auch geschehen, etwa mit Schlafplätzen im Haus Franziskus oder im Haus Elisabeth. Diese Häuser der Caritas wurden auch mit Mitteln von Stadt und Land Salzburg errichtet. Allerdings fehlen vor allem im Winter weiterhin ausreichend Schlafplätze. Die Katholische Kirche stellt deshalb in der kalten Jahreszeit im Rahmen des Projektes Biwak improvisierte Schlafplätze zur Verfügung.
Anzeigen und Abschieben als Schikanen
Was in Salzburg fehlt, sind weiterhin Streetwork, Gesundheitsversorgung, Rechtsberatung oder auch sanitäre Anlagen für Notreisende, die beispielsweise unter Brücken oder an der Salzach schlafen. Die Polizei hat zuletzt verstärkt Anzeigen wegen Anstandsverletzung bei Übernachtungen im Freien verhängt, was oftmals als Schikane empfunden wird. Gleiches gilt für das Vorgehen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Das BFA droht Notreisenden verstärkt mit der Ausweisung aus Österreich.
Begründet wird dies mit dem EU-Aufenthaltsrecht, wonach sich Menschen aus anderen EU-Staaten drei Monate lang im Bundesgebiet aufhalten dürfen, um Arbeit zu suchen. Tatsächlich halten sich Notreisende in der Regel viel kürzer in Salzburg auf, um mit Betteln ein wenig Geld zu verdienen. Allerdings können sie selten den vom BFA geforderten Nachweis über den Zeitpunkt von Ein- oder Ausreise liefern. Beim BFA ist allerdings auch bekannt: Wenn Notreisende aus Österreich abgeschoben werden, können sie gleich wieder einreisen und sich drei Monate lang hier aufhalten.
Links:
Alina Kugler/Herbert Müller: Notreisende_im_Winter_2020/2021
Michaela Gründler: Das Virus und die Straßenzeitung
Bettelverbot_zur_Festspielzeit_Medieninformation_2017
Stefan Benedik: Betteln als Ausnahmezustand
Romano Centro: Antiziganismus-Bericht_2015
Radiosendung: Betteln verboten – Wie Salzburg der Armutsmigration begegnet


