Salzburg/Wien, 16. Juli 2025. Künftig sollen Personen in der Grundversorgung ihre monatlichen Leistungen in Höhe von rund 250 Euro in drei Bundesländern über sogenannte Bezahlkarten des deutschen Finanzdienstleisters Paycenter beziehen. Die Kosten betragen für den Bund etwa 2,4 Millionen Euro. Nach Abschluss einer Pilotphase mit rund 170 Personen wird flächendeckend im Bundesland umgestellt. Tirol und Vorarlberg bleiben wohl beim bisherigen Bankkonto. In den weiteren Bundesländern ist die Umsetzung noch unklar.
Rechtsexpert:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen äußern erhebliche Bedenken zur geplanten Umsetzung, insbesondere in Salzburg, auch wenn die Eröffnung eines Bankkontos grundsätzlich als positiv bewertet wird. Die Bezahlkarte schränkt die Verfügbarkeit von existenzsichernden Leistungen ein: In Salzburg soll die Abhebung und Bezahlung, im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, zusätzlich zur Behebungsgrenze von 40 Euro im Monat, auf das Bundesland beschränkt bleiben. Das bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand, weil die Umsetzung noch nicht mal innerhalb eines Anbieters bundesweit einheitlich geregelt wird.
Die Karte erhalten Personen in Bundeszuständigkeit während der Verfahrenszulassung von der BBU, jene die bereits in Landesgrundversorgung sind vom Quartiersbetreibenden. Für Kinder erhalten die Eltern, i.d.R. die Mutter, die Grundversorgungsleistung. Die Behebungsgrenze steigt dann je Kind um 40 Euro an.
Die pauschale Behebungsgrenze mit zusätzlicher Bundeslandbeschränkung ohne Rücksicht auf individuelle Lebenslagen und regionale Gegebenheiten lässt eine unverhältnismäßige Einschränkung erkennen (vgl. Art. 6 EU-Grundrechtecharta). Mangels nachvollziehbarer gesetzlicher Grundlage ist die Maßnahme als bevormundend und rechtlich, wie normativ problematisch zu bewerten.
Zuletzt stellt die Begründung zur Einführung eine Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft dar (Verletzung des Art. 21 der EU-Grundrechtecharta): Zu Geldtransfers von Personen in der Grundversorgung liegen in Österreich keine Daten vor. In Deutschland – wo ein Großteil der eingeführten „Bezahlkarten“ ebenfalls durch Paycenter abgewickelt wird – stellte das DIW 2024 fest, dass leidglich 7% der geflüchteten Menschen Geld an Angehörige schicken. Eine derartige Diffamierung, nebst ungerechtfertigtem Eingriff in die Privatsphäre ist daher konsequent abzulehnen (vgl. Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 8 EMRK).
Verweis auf die Stellungnahme der Plattform für Menschenrechte vom 03.02.2024
Zivilgesellschaftliche Initiativen aus Deutschland:
OFFEN! München – Für eine solidarische Gesellschaft & Nein zur Bezahlkarte
Franziska Kinskofer
Rückfragen: office@menschenrechte-salzburg.at, +43 676 3611 23


