Mit großer Trauer nehmen Angehörige und Unterstützer:innen Abschied von zwei Menschen, die in Salzburg verstorben sind und zuletzt von Wohnungslosigkeit betroffen waren. Der gemeinsam mit Angehörigen eines der Verstorbenen verfasste Nachruf erinnert bewusst an die Menschen hinter den Schlagzeilen: an ihre Biografien, ihre Beziehungen, ihre Hoffnungen, ihre Stärken und ihre Verletzlichkeit. Er erinnert daran, dass Wohnungslosigkeit nichts an der unveräußerlichen Würde eines Menschen ändert. Gerade deshalb erfüllt uns die öffentliche Darstellung der beiden Todesfälle auch aus menschenrechtlicher Sicht mit Sorge. Teile der Berichterstattung reduzierten die Verstorbenen auf einzelne Aspekte ihrer Lebenssituation und beschrieben sie vor allem als „Süchtige“ oder als Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Eine solche Darstellung wird der Komplexität menschlicher Lebensgeschichten nicht gerecht und trägt zur gesellschaftlichen Stigmatisierung wohnungsloser Menschen bei.
Menschenrechte gelten ausnahmslos für alle Menschen. Sie gelten unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand, sozialem Status oder Wohnsituation. Auch Menschen, die von Armut, Suchterkrankung oder Wohnungslosigkeit betroffen sind, haben Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde und ihres Rufes und ihrer Ehre. Die Todesfälle ereignen sich nämlich zudem vor dem Hintergrund einer besorgniserregenden Entwicklung, nicht nur in Salzburg. Der Salzburger Menschenrechtsbericht dokumentiert seit Jahren eine Verschärfung der Wohnungs- und Armutskrise. Für das Bundesland Salzburg wurden zwischen 2020 und 2024 steigende Zahlen bei Kündigungen, Räumungsverfahren, Räumungsexekutionen und Zwangsräumungen festgestellt – je nach Vertragsverhältnis zwischen 19 und 26%. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung in der Stadt Salzburg im Vergleich zu den ländlichen Gauen. Heinz Schoibl warnte bereits im Menschenrechtsbericht 2024 ausdrücklich davor, dass sich die „Tore in die Wohnungslosigkeit“ in den vergangenen Jahren weiter geöffnet haben.
Wohnungslosigkeit ist kein individuelles Versagen. Sie entsteht aus dem Zusammenwirken von Wohnkostensteigerungen, Armut, Krankheit, psychischen Belastungen, Gewalterfahrungen, Trennungen, Arbeitslosigkeit und dem Fehlen ausreichender sozialer Absicherung und psychosozialer Begleitung, dort wo es gebraucht wird.
Gerade Salzburg trägt hier eine besondere Verantwortung. Die Stadt Salzburg versteht sich als Menschenrechtsstadt und ist Teil des Europäischen Städtenetzwerks für Menschenrechte. Die Europäische Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt verpflichtet die Mitgliedsstädte dazu, die Würde aller Einwohner:innen zu achten, soziale Ausgrenzung aktiv zu bekämpfen und die Menschenrechte im kommunalen Handeln umzusetzen. Die Charta betont ausdrücklich die Gleichheit aller Menschen und das Recht auf Schutz vor sozialer Ausgrenzung. In Artikel 16 wird explizit auf das Recht aller Bürger*innen der Stadt auf menschenwürdigen, sicheren und gesunden Wohnraum eingegangen. Eine Menschenrechtsstadt ist daher auch gegenüber jenen Menschen verantwortlich, die von Armut und Wohnungslosigkeit betroffen sind. Sie darf niemanden aus dem Kreis der Menschenrechtsadressat:innen ausschließen.
Darüber hinaus wirft die aktuelle Berichterstattung grundsätzliche Fragen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte armutsbetroffener Menschen auf. Der Pressekodex verlangt eine Berichterstattung, die die Menschenwürde achtet und unnötige Herabwürdigungen vermeidet. Dies gilt insbesondere dann, wenn über verstorbene Personen berichtet wird, die selbst nicht mehr für ihre Rechte eintreten können. Eine verantwortungsvolle Berichterstattung sollte außerdem stets berücksichtigen, dass hinter jedem Todesfall Angehörige, Freund:innen und trauernde Menschen stehen. Die Ereignisse machen zugleich auf eine rechtspolitische Lücke aufmerksam, die über Armut und Wohnungslosigkeit hinausgeht. Österreich verfügt über verschiedene Antidiskriminierungsgesetze und der österreichische Presserat ist zuständig entsprechend medienethische Standards einzuhalten. Ein umfassender gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft und Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, wie zum Beispiel Armut oder Wohnungslosigkeit, besteht jedoch nicht. Der Diskriminierungsschutz nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) ist beispielsweise auf bestimmte gesetzlich definierte Merkmale beschränkt, doch soziale Lage oder Wohnungslosigkeit zählen derzeit nicht zu den ausdrücklich geschützten Kategorien.
Die Art und Weise, wie über wohnungslose Menschen gesprochen und berichtet wird, zeigt, dass diese Diskussion dringend geführt werden muss. Wer aufgrund seiner Armut oder Wohnungslosigkeit entwürdigt, stereotypisiert oder gesellschaftlich abgewertet wird, erfährt reale Nachteile, die sich stereotyp auf die ganze Gruppe ausweiten kann – ein wirksamer Rechtsschutz würde Instrumente ermöglichen, dem Einhalt zu gebieten.
Nachruf für die beiden Verstorbenen
Abschließend möchten wir nochmal betonen, dass die beiden Verstorbenen keine Schlagzeilen waren. Sie waren keine „Rätsel für die Polizei“. Sie waren Menschen. Sie waren Teil dieser Stadt. Ihr Leben hatte Bedeutung. Ihr Tod verdient Respekt. Und ihr Andenken sollte Anlass sein, über die Verantwortung einer solidarischen und menschenrechtsorientierten Stadtgesellschaft nachzudenken! Wir fordern daher, aus diesem tragischen Unglück und dem Tot der zwei Menschen etwas zu lernen und ausreichend Finanzierung für VinziDach (Housing first) zur Verfügung zu stellen, um entsprechende psychosoziale Begleitung und Unterstützung für die Wohnungssuche ermöglichen zu können. Unser Mitgefühl gilt den Familien, Freund:innen und allen Menschen, die um die Verstorbenen trauern.
Franziska Kinskofer
unterstützt von Solidarisches Salzburg, Antidiskriminierungsstelle in der Stadt Salzburg und insbesondere der Wohnungslosenseelsorge der Erzdiözese Salzburg
Weitere Berichte zu Obdach- und Wohnungslosigkeit auch im Menschenrechtsbericht 2025 (ab S. 11).





