Kinderrechte sind kein Wunsch – sie sind Verpflichtung

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sollen mit Vernunft und Gewissen begabt sein und einander im Geiste der Geschwisterlichkeit begegnen.

Schreckliches ist geschehen. Unfassbares hinterlässt uns Menschen fassungslos.
Dankbar können wir, diejenigen sein, die nicht erlebt haben, was die Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern in Graz erlebt haben. Durch welchen Schmerz sie nun gehen müssen. Es braucht nun unser Mitgefühl, nicht Mitleid. Ein warmes Herz und einen kühlen Kopf, um zu fragen, welche Schritte im Leben des Täters ihn auf diesen Weg der Gewaltverherrlichung und des Hasses geführt haben.

Um zu sehen, wie die Forderung der Schülerin und Überlebenden, die Kraft fand im Moment der Fassungslosigkeit Worte zu finden, Wirklichkeit werden können:
“Hass hat hier keinen Platz. Nicht an unserer Schule. Nicht in dieser Stadt, nicht in Graz, nicht auf dieser Welt, nicht in unseren Herzen.”

Gestern, dem 15.06.2025, kamen wir zu einer Gedenkveranstaltung zusammen, die von zahlreichen Jugendorganisationen und Vereinen mitgetragen wurde – partei- und religionsübergreifend. Die Stimmung war geprägt von Anteilnahme, Solidarität und dem festen Willen, Verantwortung zu übernehmen – für eine Gesellschaft, in der alle Kinder und Jugendlichen in Sicherheit, Würde und Freiheit aufwachsen können.

Eine Unterschrift macht die Tat nicht ungeschehen. Sie bringt die Kinder, Freund:innen und Mitschüler:innen, die Schulmitglieder, nicht zurück. Aber vielleicht trägt es dazu bei, in Zukunft mehr Raum für Liebe und Solidarität für alle Kinder in den Schulen wachsen zu lassen.

Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen an Schulen ernsthaft und umfassend anzugehen. Die aktuellen Ereignisse zeigen, wie dringend politische Maßnahmen notwendig sind, um Gewalt an Bildungseinrichtungen nachhaltig zu verhindern.

Deshalb unterstützen wir folgende Petitionen und fordern die sofortige Umsetzung ihrer Anliegen:

Es wird Zeit zusammenzukommen und sich klar gegen jede Form von Ausgrenzung und Verherrlichung von Gewalt zu positionieren. Gemeinsam können wir sichtbar machen, dass wir für eine Schule, für eine Gesellschaft ohne Gewalt und ohne Hass einstehen. Es wird Zeit zusammenzukommen und sich klar gegen jede Form von Ausgrenzung und Verherrlichung von Gewalt zu positionieren. Gemeinsam können wir sichtbar machen, dass wir für eine Schule, für eine Gesellschaft ohne Gewalt und ohne Hass einstehen. Eine Schule, in der Menschenrechte erlebbar werden – wie z.B. in Graz


Artikel 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern: Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Artikel 19 der Kinderrechtskonvention: Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

Artikel 29 der Kinderrechtskonvention: Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und den Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, dem nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.

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